FAQ- und Wissensdatenbank
Nach dem aktuellen ADVOCARD-Familientarif sind unverheiratete, volljährige Kinder über die Eltern mitversichert, solange sie nicht in einer eigenen eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und keine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausüben. In allen anderen Konstellationen ist die Mitversicherung anhand des Vertrags der Eltern zu klären.