FAQ- und Wissensdatenbank
Engagieren sich Ehrenamtliche im Auftrag von Bund, Ländern, Städten oder Kommunen, erhalten sie den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das gilt zum Beispiel für Helfer in den Flüchtlingsunterkünften oder auch für Ehrenamtliche, die im Auftrag der Kommune den Flüchtlingen bei Behördengängen helfen. Hier ist die Tätigkeit im Einsatz versichert und auch der Hin- und Rückweg zum Einsatz- und Wohnort, jedoch nicht privat eingebundene Aktionen oder Tätigkeiten der eigenen, privaten Flüchtlingshilfe.