FAQ- und Wissensdatenbank
Im Rahmen der Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz nach der Definition „Versicherte Personen“ auch für aus der Ukraine geflüchtete Personen, sofern es sich um Kinder, Familienangehörige, Verwandte des Kunden oder des Lebenspartners/-gefährten des Kunden handelt und diese mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
Unabhängig von der Definition „Versicherte Personen“ bieten wir auch Versicherungsschutz im Rahmen der Reisegepäck-Versicherung für aus der Ukraine geflüchtete Personen, die nicht zur Familie oder Verwandtschaft des Kunden bzw. des Lebenspartners/-gefährten gehören und mit ihm vorübergehend in häuslicher Gemeinschaft leben.