FAQ- und Wissensdatenbank
Ja, die Leistungen dieser beiden Schutzbriefe sind ebenfalls identisch, nur die Beiträge unterscheiden sich.
Bei der Kfz-Haftpflicht Plus Versicherung handelt es sich um einen Schutzbrief für KH-Solokunden. In der Regel handelt es sich bei Fahrzeugen, für die nur eine KH abgeschlossen wird, um ältere Fahrzeuge. Der Schadenbedarf für diese Fahrzeuge ist höher, so dass aus risikotechnischer Sicht ein höherer Beitrag für die Kfz-Haftpflicht Plus Versicherung erforderlich ist.
Der VN kann die Kfz-Haftpflicht Plus Versicherung behalten oder alternativ die günstigere Kasko Plus Versicherung abschließen. In diesem Fall hat der VN also ausnahmsweise ein Wahlrecht.
Wurde die neu hinzukommende Kaskoversicherung mit Schutzbrief beantragt, führt dies automatisch zum Ausschluss der Kfz-Haftpflicht Plus Versicherung und zum Einschluss der Kasko Plus Versicherung.
Schließt der VN zu seiner KH eine Kaskoversicherung ab und bestand vorher keine Schutzbriefversicherung im Rahmen der Kfz-Haftpflicht Plus Versicherung, kann der VN die Kasko Plus, nicht aber die Kfz-Haftpflicht Plus Versicherung abschließen. Die Kfz-Haftpflicht Plus Versicherung kann nur abgeschlossen werden, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses der KH keine Kaskoversicherung besteht.
Ja, auch für Fahrzeuge (Pkw, Krafträder, Trikes, Quads, Campingfahrzeuge bis 7,5 t, Lieferwagen im Privat- und Werkverkehr und Lkw im Werkverkehr bis 7,5 t) in GKM kann die KFZ-Haftpflicht Plus Versicherung abgeschlossen werden.
In diesem Fall werden auch die Schutzbriefleistungen (Kasko Plus) ausgeschlossen und müssen ggf. als KFZ-Haftpflicht Plus Versicherung neu beantragt werden.
Nein. Der Beitrag ist ein fester Jahresbeitrag, der nicht der SFR-Systematik unterliegt.
Nein. Der SFR wird nicht belastet.