FAQ- und Wissensdatenbank
Das Produkt wird in den zwei Varianten Single- und Familientarif angeboten. Die Leistungen sind identisch.
Der Familien-Tarif lässt sich für 65,90 € im Jahr erwerben. Bei diesem Tarif gelten dieselben Bedingungen wie beim Single-Tarif. Hinzu kommt jedoch, dass ebenfalls die Partnerin bzw. der Partner des Kunden und die Kinder bis 30 Jahre, mit gleicher Meldeadresse, abgesichert sind.
Beispiel: Ist der Sohn des Versicherungsnehmers*in Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft und das genutzte Fahrzeug fällt während der Fahrt aus, besteht Anspruch auf Pannenhilfe und ggf. weiterführende Leistungen wie Mietwagen oder Hotelübernachtung, auch wenn das Fahrzeug nicht dem Sohn des Versicherungsnehmers*in gehört.
Die Leistungen in beiden Varianten sind komplett identisch.
A) Nein diese gelten nicht als mitversicherte Angehörige. Diese (z.B. Eltern oder Großeltern des VN) benötigen dann einen eigenen Schutzbrief
B) Nein, diese gelten nicht als mitversicherte Angehörige (z.B. die Freundin des 27jährigen Sohnes, die auch im Haus des VN wohnt, ist nicht versichert)
Frei wählbar:
1. Wenn das Kind eigenständig Versicherungsschutz genießen soll à Familien-Schutzbrief
2. Wenn nur Alleinerziehende/r versichert sein soll à Single-Schutzbrief
Keine Beschränkung auf Grund Deliktunfähigkeit oder Behinderung bei Kindern (es gilt aber die Altersbeschränkung von 30 Jahren für die Kinder als mitversicherte Person im Familienschutzbrief)
Für Fahrer-Mobilitätsverträge dürfen keinerlei Nachlässe vergeben werden (weder FlexN, Haustarif, Kunden-/Unfallbonus etc).
Die Servicecard ist in der Police (zum Ausschneiden) enthalten. Es kann nur eine Vertragsabschrift
erstellt werden.
Ja (wenn es sich um eine versicherte Fahrzeugart handelt).
Die Bearbeitung und Auskunft zu Schadenfällen erfolgt durch Europ Assistance. Hier wurden folgende Rufnummern eingerichtet:
Ja.
Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.“
Leistungen ohne das Fahrzeug (nach A.3.9) können bei einer Auslandsreise weltweit vom Versicherungsnehmer und den mitversicherten Angehörigen in Anspruch genommen werden.
Fahrten mit dem Dienstwagen sind mitversichert.
Ausgeschlossen sind: Fahrten und Nutzung eines Fahrzeugs im Rahmen gewerblicher Beförderungen (z.B. Taxifahrten) des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Angehörigen
Fahrten mit vorrübergehend gemieteten und geliehenen LKW / Lieferwagen sind versichert