FAQ- und Wissensdatenbank
Der Vermögensberater und die Generali/ADVOCARD/Badenia benötigen zunächst eine E-Mail-Adresse und eine Einwilligung des Kunden in die E-Mail-Kommunikation. Diese Einwilligungserklärung kann der Kunde konkludent durch die Mitteilung seiner E-Mail-Adresse geben. Deshalb reicht es aus, wenn der Vermögensberater den Kunden im Beratungsgespräch mündlich fragt, ob die mitgeteilte bzw. bereits in OKI hinterlegte E-Mail-Adresse für den Versand der Vertragsbedingungen und Kundeninformationen durch die Generali/ADVOCARD/Badenia genutzt werden kann. Dies muss vor jeder Antragsstellung erfolgen, auch wenn die E-Mail-Adresse inkl. Einwilligungserklärung bereits in der DVAG Online-KI hinterlegt ist.