FAQ- und Wissensdatenbank
An der beschriebenen Praxis hat sich nichts geändert. Folgendes ist aber neu:
1. Im Rahmen der Mehrkosten infolge Technologiefortschritts wurde die bestehende Praxis in den Bedingungen festgeschrieben, wonach auch technische Wertverbesserungen entschädigt werden, wenn gleichwertige Technik nicht mehr erhältlich ist.
Beispiel: 15 Jahre alter Wäschetrockner
2. Im Rahmen der Mehrkosten für umweltgerechte Elektrogroßgeräte geht es eher um aktuellere Geräte, die noch 1:1 wiederbeschafbar wären. In diesem Fall übernehmen wir künftig die Mehrkosten für ein energieeffizienteres Gerät. Beispiel: 1 Jahr alter Wäschetrockner A+ statt A (alte Regelung bis 01.03.2021)