FAQ- und Wissensdatenbank
Aufgrund der bisher positiven Erfahrungen und ausdrücklichem Vertriebswunsch werden Fahrern unter 21 Jahren (männlich/weiblich), die am begleiteten Fahren teilgenommen haben einen preislichen Vorteil gegenüber unter 21-jährigen Fahrern, die nicht am begleiteten Fahren teilgenommen haben, erhalten.
Es wird nach weiblichen Fahrern unter 21 Jahre und männlichen Fahrern unter 21 Jahre, die am begleiteten Fahren teilgenommen haben, unterschieden.
Ja, für die betroffene Sparte können die genannten Ausprägungen ausgewählt werden.
Grundsätzlich glaubt die Generali den Angaben im Antrag und besteht nicht auf eine Bestätigung. Im Zweifel kann natürlich ein Nachweis (z.B. Auszug aus dem Führerscheinregister) angefordert werden.
Nein.
Nein. Der Vorversicherer sowie auch die Generali haben keine Möglichkeit, über die Teilnahme am begleiteten Fahren eine Bestätigung auszustellen.
Nein, die neue Fahreraltersgruppe kann erst mit dem 18. Lebensjahr und nach Erhalt des unbefristeten Führerscheins ausgewählt werden.