FAQ- und Wissensdatenbank
Durch die Leistung „Schäden durch Wasser aus Planschbecken und Pools“ wird aus bestimmungswidrig austretendem Poolwasser Leitungswasser im Sinne der Bedingungen. Für Leitungswasserschäden besteht auch Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung. Somit besteht auch Deckung, wenn im Freien befindlicher Hausrat beschädigt wird.