FAQ- und Wissensdatenbank
Die Auslandsschaden Plus ist zuwählbar für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder/-roller, Trikes, Quads und Campingfahrzeuge. Die Generali gewährt Versicherungsschutz zur Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den eintrittspflichtigen ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer bestehen, wenn durch den Gebrauch eines in diesen Ländern zugelassenen und versicherten Kraftfahrzeugs und des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeugs
Leistungen, die ein ausländischer Kfz-Haftpflichtversicherer für dieses Schadenereignis erbringt oder erbracht hat, können nicht mehr von der Generali gefordert werden. Umgekehrt können Leistungen, die die Generali erbringt oder erbracht hat, nicht mehr von einem ausländischen Versicherer gefordert werden. Hat der Versicherungsnehmer nach geltendem Recht des Unfallortes über deutsches Recht hinausgehende Ansprüche, können diese direkt gegenüber dem ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer geltend machen.
Es gelten die verkehrsrechtlichen Vorschriften des Unfallortes.
Versicherungsschutz besteht für:
Es besteht in der Auslandsschaden Plus Versicherung Versicherungsschutz in Belgien, Bulgarien, Dänemark (einschließlich Grönland), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Monaco), Griechenland, Großbritannien und Nordirland (einschließlich Kanalinseln, Insel Man und Gibraltar), Irland, Island, Italien (einschließlich Vatikan und San Marino), Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (einschließlich Inselgruppe Azoren und Madeira), Rumänien, Schweden, Schweiz (einschließlich Liechtenstein), Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Andorra, Balearen und Kanaren), Tschechien, Ungarn und Zypern.
Die Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der zur Kfz-Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden vereinbarten Versicherungssummen. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis.
Nein. Die Auslandsschaden Plus Versicherung kann bei Krafträdern erst ab dem Tarif 01.07.2014 abgeschlossen werden.
Nein. Der KH-SFR wird nicht belastet.
Im Rahmen der Auslandsschaden Plus Versicherung kann der Kunde sich im Falle eines unverschuldeten Unfalls mit einem im Ausland zugelassenen und versicherten Fahrzeugs hinsichtlich der Schadenabwicklung bzw. Schadenregulierung direkt an die Generali wenden – egal, ob der Schaden in Deutschland oder im Ausland passiert ist. Die Regulierung des Schadens erfolgt dann direkt durch die Generali nach deutschem Recht und im Rahmen der dort vereinbarten Leistungen und Deckungssummen in der KH.
Unfall in Deutschland:
Besteht keine Auslandsschaden Plus Versicherung muss sich unser Kunde als Geschädigter entweder direkt mit dem ausländischen Schädiger / dessen ausländischem Versicherungsunternehmen auseinandersetzen oder kann sich an das Grüne Karte-Büro in Deutschland wenden. Dieses bestimmt dann einen deutschen KH-Versicherer, der die Regulierung des Schadens anstelle des ausländischen Versicherers übernimmt – dies allerdings nur in Höhe der in Deutschland gültigen gesetzlichen Mindestdeckungssummen.
Unfall im Ausland:
Hier müsste der Kunde sich als Geschädigter direkt mit dem ausländischen Versicherer auseinander setzen – neben den sprachlichen Barrieren herrschen auch unbekannte und zu Deutschland unterschiedliche Rechtsverhältnisse, nach denen der Schaden reguliert wird. Besteht eine Auslandsschaden Plus Versicherung kann der Kunde sich ganz bequem an die Generali wenden, welche dann die Schadenregulierung/-abwicklung nach deutschem Recht und den dort vereinbarten Deckungssummen in der KH vornimmt.
Natürlich erfolgt die Schadenregulierung durch die Generali deutlich schneller als wenn die Regulierung durch den ausländischen Versicherer erfolgt (sprachliche Hürden, unbekannte Rechtsverhältnisse, etc.). Außerdem liegt der Umfang des Schadenersatzes im Ausland häufig deutlich unterhalb des deutschen Rechts.