FAQ- und Wissensdatenbank
Die auf das renditeorientierte Guthaben des Versicherungsvertrags entfallenden Anteileinheiten der gewählten Fonds und der eventuellen Goldanlage führt die Generali jeweils in einer gesonderten Abteilung des Sicherungsvermögens, dem sogenannten Anlagestock. Mit Beginn einer Rentenzahlung entnimmt die Generali die hierfür benötigten, auf den Versicherungsvertrag entfallenden Anteileinheiten den vorhandenen Anlagestöcken.
Für eine sicherheitsorientierte Rentenzahlung überführt die Generali den Wert der Anteileinheiten aus dem Sondervermögen in das sonstige Sicherungsvermögen. Im Falle einer (vorgezogenen) renditeorientierten Rentenzahlung überführt die Generali den Wert der im Vermögenstopf gebildeten Anteileinheiten in Anteileinheiten anderer Fonds (der Garantiefonds), für die die Generali ebenfalls eigene Anlagestöcke führt.