FAQ- und Wissensdatenbank
Die Altersrückstellung wird vor dem Beginn der Schlussphase – also bis zum Alter der versicherten Person von 90 Jahren – aus dem Einkommenstopf monatlich aufgebaut und dient der lebenslangen Weiterzahlung einer (Teil-)Rente ab Beginn der Schlussphase. Die Kapitalanlage der Altersrückstellung erfolgt stets sicherheitsorientiert.