FAQ- und Wissensdatenbank
Wie bisher erfolgen Typ- und Regionalklassenänderungen sowie Beitragsanpassungen immer zur jeweiligen Hauptfälligkeit. Zu den meisten Verträgen war dies bisher der 01.01.. Bei Neuverträgen ab dem 01.07. mit einem unterjährigen Ablauf erfolgt die Änderung dann zum jeweiligen Ablaufdatum (Hauptfälligkeit) nach dem 01.01.