FAQ- und Wissensdatenbank
Die Leistungen „Mehrkosten durch Technologiefortschritt“ und „Mehrkosten für umweltgerechte Elektrogroßgeräte“ zielen in die gleiche Richtung. Hierzu zwei Beispiele:
1) Ein 10 Jahre alter Wäschetrockner erleidet einen Totalschaden durch Überspannung infolge Blitz. Ein neues Ersatzgerät weist zwangsläufig eine bessere Energieeffizienz auf. Diese Wertverbesserung bezahlen wir aus den so genannten „Mehrkosten für Technologiefortschritt“. Eine weitere Leistung erfolgt nicht.
2) Ein erst ein Jahr alter Wäschetrockner erleidet ebenfalls einen Totalschaden. Ein gleichwertiges Gerät ist noch erhältlich. Dennoch bezahlen wir dem Kunden ein Gerät einer um eine Stufe besseren Energieeffizienzklasse und übernehmen die Mehrkosten aus der Leistung „Mehrkosten für umweltgerechte Elektrogroßgeräte“.