FAQ- und Wissensdatenbank
Wasserverlust durch schadhafte Planschbecken und Pools ist nicht versichert. Es geht bei dieser Leistung um Schäden, die durch bestimmungswidrig austretendes Wasser entstehen (z. B. bei Platzen des Pools). Werden Planschbecken und Pools z. B. auf Terrassen oder Balkonen aufgestellt, so ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich hunderte von Litern Wasser auch bis in das Wohnzimmer ergießen können. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn sich Hausratgegenstände in der Nähe des Planschbeckens bzw. Pools befinden und bei dem Ereignis beschädigt werden (z. B. Smartphone liegt neben dem Pool).