FAQ- und Wissensdatenbank
Als Hausrat kann Vieles gelten – z. B. auch Einräder, Rollschuhe, Skateboards oder Tretroller. All diese Sachen sind gegen die versicherten Gefahren (z. B. Feuer oder Einbruchdiebstahl) versichert. Im Rahmen der Fahrraddiebstahldeckung besteht Versicherungsschutz für Schäden durch einfachen Diebstahl. Diese Erweiterung gilt nun auch für die privat genutzten Senioren-, Behinderten-, Lasten- und Liegedreiräder, nicht aber für andere Spielzeuge und Fortbewegungsmittel.