Erhöhung von Leistung und Beitrag nach der Rentenanpassung: mit negativer Rentenanpassung ändern sich die Leistungen nicht! Und der Beitrag?
Bei negativer Rentenanpassungen (oder in einem Jahr ohne Anpassung der ges. Renten) ändern sich die Leistungen nicht. Auch der Beitrag erhöht sich in diesen Fällen nicht.