FAQ- und Wissensdatenbank
Die versicherten Leistungen im ADVOCARD-360°-PRIVAT und den Einzelbereichen ind grundsätzlich dieselben: Exklusive Leistungen, die nur im ADVOCARD-360°- PRIVAT vorhanden sind, sind folgende:
Vorsorgliche anwaltliche BeratungDer Kunde hat Versicherungsschutz im privaten Bereich bis 1.000 € pro Versicherungsjahr – auch ohne konkreten Rechtsschutzfall – auch bei nicht versicherten Rechtsschutzfällen.Die vorsorgliche anwaltliche Beratung ist mitversichert in ADVOCARD-360°-PRIVAT und gilt damit für den privaten Bereich des Versicherten.Statt einer Wartezeit gilt im Rahmen der vorsorglichen anwaltlichen Beratung eine 3- monatige Sperrfrist. Es besteht für alle Aktivitäten des Anwalts erst Kostenschutz, wenn der Anwalt in der betreffenden Angelegenheit erstmalig drei Monate nach Versicherungsbeginn aktiv geworden ist. (Im Unterschied zur Wartezeit spielt bei der Sperrfrist keine Rolle, wann der Versicherungsfall eingetreten ist.)Die Inanspruchnahme der persönlichen anwaltlichen Beratung und ggf. weitergehende Tätigkeiten des Rechtsanwalts wirken sich auf den Schadenfreiheitsrabatt aus und es fällt die gewählte Selbstbeteiligung an.
Rechtsschutz in Scheidungsverfahren Rechtsschutz besteht im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen und derjenigen des ehelichen oder eingetragenen Lebenspartners in Familienrechtlichen Angelegenheiten wegen Scheidung bzw. Aufhebung und Scheidungs- bzw. Aufhebungsfolgesachen vor deutschen Familiengerichten.Die Versicherungssumme je Versicherungsfall beträgt 1.000 € je Streitpartei und insgesamt 2.000 €. Wenn jede Partei einen Anwalt beauftragt, wird die vereinbarte Selbstbeteiligung jeweils in beiden Fällen berücksichtigt. Wird insgesamt ein Anwalt beauftragt, ziehen wir die Selbstbeteiligung zu Gunsten des Kunden nur einmal ab. Die Wartezeit beträgt ein Jahr. Der Rechtsschutzfall ist die Trennung.Der Scheidungs-Rechtsschutz wird zusätzlich zu dem erweiterten BeratungsRechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschaft und Erbrecht gewährt, den es schon vor dem Tarif 2021 gab.
Beispiel 1: Kostenschutz für Scheidung, da Trennung außerhalb der Wartezeit (12 Monate)
Beispiel 2: Nahtloser Versicherungsschutz nach Tarifumstellung
Hinweis: Die Nachhaftung beträgt 3 Jahre und wird durch die neue Leistung nicht geändert. Wird uns der Fall (die Scheidung) erst 5 Jahre nach Beendigung mitgeteilt und bestand somit für die betroffene Leistungsart länger als 3 Jahre kein Versicherungsschutz bei uns, ist der Fall nicht versichert.
Rechtsschutz als Vermieter für die Einliegerwohnung Der 360°-PRIVAT-Kunde hat Versicherungsschutz als Vermieter einer Einliegerwohnung. Diese muss sich in einem von ihm selbst bewohnten und versicherten Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen befinden. Vermietet der Kunde mehr als eine Wohnung in dem von ihm bewohnten Haus, muss für jede weitere vermietete Wohnung jeweils ein separater Vermieter-Rechtsschutz abgeschlossen werden. In einem Objekt müssen alle Wohneinheiten versichert werden, eine Auswahl ist nicht möglich (siehe Fragen 15 zum Vermieter-RS).