FAQ- und Wissensdatenbank
PrivatkundenADVOCARD-360°-PRIVAT können Sie Ihren Kunden im Rahmen der VERMÖGENSSICHERUNGSPOLICE und auch in der Einzeltarifierung anbieten.
Bei ADVOCARD-360°-PRIVAT kann, sofern kein Bedarf besteht, der berufliche Bereich (B) abgewählt werden.
Sofern ADVOCARD-360°-PRIVAT nicht gewünscht ist, können Ihre Kunden eine individuelle Absicherung durch frei wählbare Bausteine (P), (B), (V), (W) vornehmen.
Kleingewerbe (nebenberuflich)Es besteht Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen (ohne Vertrags-Rechtsschutz) im Zusammenhang mit der Ausübung einer selbstständigen nebenberuflichen Tätigkeit.
Kein Rechtsschutz besteht für einzelne Branchen, z.B. für landwirtschaftlich, handwerkliche, medizinisch/heilende, planende, bauleitende, rechts- und steuerberatende oder hausverwaltende Tätigkeiten (siehe auch 7.2 der Vertragsbestimmungen 2024).
FirmenkundenFür Selbständige bzw. Firmenkunden ist es ratsam den ADVOCARD-360°-GEWERBE-Rechtsschutz dazu zu wählen. In diesem ist der ADVOCARD-360°-PRIVAT-Rechtsschutz automatisch mitversichert.
Jungen Leuten zwischen 18 und 27ADVOCARD komplettiert mit YOUNG & LAW die erfolgreiche YOUNG LINE der Generali und der Kunde kann den privaten Bereich (P), den beruflichen Bereich (B), den Verkehrsbereich (V) und Wohnbereich (W) als Anwartschaft oder Vollschutz versichern. (siehe auch FAQ zu Young & LAW)