FAQ- und Wissensdatenbank
Grundsatz ist, dass die Bedingungen nicht in einem streng juristischen Sinne auszulegen sind, sondern so, wie es dem gewöhnlichen Sprachgebrauch entspricht. Maßstab ist also ein durchschnittlichen, verständigen Kunden ohne juristische oder versicherungstechnische Vorbildung.
Als Arbeitskollegen bezeichnet man Personen, die im gleichen Unternehmen/Betrieb/Firma, in der gleichen Organisation oder Einrichtung tätig sind. Hierzu zählen auch leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Vorstände. Ist ein Unternehmen einem Konzern angehörig, sind auch alle Menschen, die für ein in Deutschland ansässiges Konzernunternehmen arbeiten, als Arbeitskollegen anzusehen.
Mitarbeiter von Subunternehmen sind nicht als Arbeitskollegen anzusehen. Gleiches gilt für Boten, die für ein anderes Unternehmen arbeiten.