FAQ- und Wissensdatenbank
Anders als in der Hausratversicherung ist in Freizeit Plus fremdes Eigentum nicht grundsätzlich mitversichert. Es wird vorausgesetzt, dass die Sachen dem Kunden oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören oder aber zumindest dem Gebrauch dieser Personen dienen. Wenn keine häusliche Gemeinschaft mit dem Kind besteht und die Sachen auch nicht dem Kunden gehören, wären diese über Freizeit Plus nicht versichert. Wir empfehlen in einem solchen Sonderfall vorab eine Absprache mit der Kundenservice-Direktion, um den individuellen Einschluss zu prüfen.