FAQ- und Wissensdatenbank
Der Ausschluss Ziffer 4.5 greift hier nicht, da es an der Stelle eher um Kontaminationen geht. Allerdings könnte es sich um einen nicht versicherten Ausführungsfehler (Ziffer 4.3) oder um einen Schaden infolge der natürlichen Beschaffenheit der Sache (Ziffer 4.7) handeln, wenn es die normale Reaktion eines Materials ist, Schaden durch ungeeignete Reinigungsmittel zu nehmen. Dies kann nur im konkreten Einzelfall bewertet werden.
Ein deutliches, nicht versichertes Beispiel: Der Kunde versucht, einen Fleck mit Schleifpaste zu entfernen, wobei der Lack abgetragen wird.