FAQ- und Wissensdatenbank
Sowohl bei Fahrrad Plus als auch im Rahmen der Fahrraddiebstahldeckung kommt es nicht darauf an, dass dem Kunden ein Fahrrad gehört. Es reicht aus, wenn es dem Gebrauch des Kunden (oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person) dient und seinem Haushalt zuzuordnen ist. Auch das Jobrad ist demnach versichert.