FAQ- und Wissensdatenbank
„Grundsätzlich keine Ausschlüsse“ bedeutet, dass die im ADVOCARD-360°-PRIVAT enthaltene telefonische und Online-Rechtsberatung sowie die vorsorgliche anwaltliche Beratung einen Rundumschutz bieten. Dennoch gibt es einige wenige Leistungsausschlüsse:▪ Verbrechen,▪ Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,▪ Streitigkeiten von mitversicherten untereinander und▪ solche gegen ADVOCARD.Für Fälle, die nicht versicherbar oder nicht versichert sind, gibt es eine Leistungseinschränkung von maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr. Für den („normalen“) Rechtsschutz außerhalb der telefonischen Rechtsberatung, der Online-Rechtsberatung und der vorsorglichen anwaltlichen Beratung greifen die bekannten Ausschlüsse nach § 3 der ARB 2024.
In den ARB 2024 ist in § 3 der Ausschluss folgender Rechtsangelegenheiten neu formuliert:
Die Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen sind ausgeschlossen.
Ausgenommen hiervon sind:
Geldanlagen aus vermögenswirksamen Leistungen oder in steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukten.