Für alle Neuverträge der Produkte
(A) Vermögensaufbau & Sicherheitsplan (VASPN) – ebenso im VAN im Rahmen von Mein Zukunftsplan,
Young & Life – seit DVAG-Onlinesystem-Version vom 29.03.2021,
(B) Vermögens- & Einkommensplan (VEPN) ab seit DVAG-Onlinesystem-Version vom 30.06.2021, sowie
(C) Basisrente Vermögensaufbau (BRVA) ab DVAG-Onlinesystem-Version vom 21.12.2021 (neue Zertifizierungsnummer 006456)
gilt:
- Mit der neuen, optionalen „Fondsrente“ – renditeorientierte Rente auf Basis einer dynamisch-hybriden Kapitalanlage (Fondsanlage mit Kapitalsicherung) – steht Ihren Kunden künftig eine deutlich verbesserte Möglichkeit zur Verfügung, auch während des Rentenbezugs von der Anlage in Investmentfonds zu profitieren und so besser die Chance auf steigende Renten zu nutzen (siehe Abschnitt „neue fondsgebundene Rente“).
Die Option „Flexrente Smart“ ist somit für alle seit April 2021 neu abgeschlossenen VASPN. - Unabhängig von der gewählten Rentenart werden die vom Vermögens- & Einkommensplan bereits bekannten Begriffe wie Vermögensphase und Vermögenstopf, Einkommensphase und Einkommenstopf sowie Schlussphase übernommen. Die Schlussphase beginnt bei allen Produkten künftig mit Alter 90 Jahre der versicherten Person. Grundsätzlich ist bis zum Beginn der Schlussphase das Guthaben aus dem Vermögens- und Einkommenstopf jederzeit rückkaufbar, so dass keine Rentengarantiezeit mehr benötigt wird. (Bei der Basisrente ist der Rückkauf aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich.)
- In Folge dessen wird auch die Möglichkeit geschaffen, die aus dem Vermögens- & Einkommensplan bekannte Zeitrentenoption künftig beim Vermögensaufbau & Sicherheitsplan zu nutzen (siehe Abschnitt „Zeitrenten“).
Für die genannten Produkte (A) und (C) gilt zudem:
- Die standardmäßige konventionelle Rente wurde komplett überarbeitet. Unabhängig von der gewählten Rentenart folgt der Rentenbezug künftig der aus dem Vermögens- & Einkommensplan bekannten Logik (siehe Abschnitt „Allgemeines zu den neuen Renten im VASP“).
- Bei der sicherheitsorientierten Anlage des Kapitals gilt im Vermögenstopf künftig der Rechnungs-/Garantiezins von 0,0 %, im Einkommenstopf wie auch für die Anlage in der Schlussphase wird das Kapital mit dem Rechnungszins / Garantiezins von 0,25 % verzinst (siehe Frage 33).